Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Oschersleben / Az:15 K 4-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
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Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 15 K 4-22
Versteigerungstermin:
Di, den 06.06.2023, 09:00
Di, den 06.06.2023, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Oschersleben
Amtsgericht Oschersleben, Gartenstraße 1, 39387 Oschersleben
Saal:
2
Verkehrswert:
1,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Rotdornweg 1,
39387
Oschersleben OT Alikendorf
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 12,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden:
Die im Grundbuch von Alikendorf Blatt 376 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nr. 1
Gemarkung Alikendorf, Flur 1, Flurstück 351
Wohnbaufläche, Vor dem Tore
Größe: 184 m²
lfd. Nr. 2
Gemarkung Alikendorf, Flur 1, Flurstück 221
Wohnbaufläche, Rotdornweg 1
Größe: 298 m²
Das Grundstück BV Nr. 1 ist eine Freifläche, ggf. mit einem einfachen Schuppen bebaut und ohne eigenen Zugang.
Das Grundstück BV Nr. 2 ist bebaut mit einem zweigeschossigen Wohnhaus mit Eingangsvorbau, rückwärtigem Anbau und 2 Nebengebäuden, welche sich augenscheinlich alle in einem schlechten baulichen Zustand befinden. Es waren am Haupthaus Schäden wie Abplatzungen an der Fassade, Rissbildungen, Schäden am Holzfachwerk, schadhafte Dacheindeckung, Teile ohne Dacheindeckung und damit verbundenem Regenwassereintritt, fehlender Traufabschluss, fehlende Geschossdecke zum Dachgeschoss erkennbar.
Die gesamte Begutachtung erfolgte nur aufgrund des äußeren Anscheins.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 30.05.2022 in das Grundbuch eingetragen.
Verkehrswerte:
BV Nr. 1 und 2 zusammen auf insgesamt: 1,00 €
BV Nr. 1 allein: 1.800,00 €
BV Nr. 2 allein: 1,00 €
Das Gutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oschersleben (Zimmer Nr. 17) zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Als Nachweis gilt ausschließlich die schriftliche Mitteilung der Landeshauptkasse über den Zahlungseingang. Kontoauszüge bzw. Onlinebankingausdrucke sind
keine Nachweise im Sinne des § 69 Abs. 4 ZVG.
Es empfiehlt sich die Überweisung der Sicherheitsleistung mindestens 10 Tage vor dem Termin zu tätigen.
Für die Überweisung ist folgende Bankverbindung zu verwenden:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE76 8100 0000 0081 0015 77
BIC: MARKDEF1810
Als Verwendungszweck ist anzugeben: 95/4130/11115 - 1216 - 15 K 4/22 Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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