Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Quedlinburg / Az:9 K 1-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 9 K 1-22
Versteigerungstermin:
Do, den 14.12.2023, 09:00
Do, den 14.12.2023, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Quedlinburg
Amtsgericht Quedlinburg, Adelheidstraße 2, 06484 Quedlinburg
Saal:
205
Verkehrswert:
60.000,00
EUR
Objektart:
Wohnen/Gewerbe
Objektanschrift:
Hofgebäude zu Bahnhofstraße 14,
06484
Quedlinburg
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden die im Grundbuch von Quedlinburg Blatt 10407 eingetragenen Grundstücke
- lfd. Nr. 3
Gemarkung Quedlinburg, Flur 37, Flurstück 2427
Mischnutzung mit Wohnen, Bahnhofstraße 14
Größe: 259 m²
Bebauung/Nutzung:
Eingeschossiges Nebengebäude, Baujahr um 1970, abbruchreif, ohne gesicherte Zuwegung.
Verkehrswert: 1,00 €
- lfd. Nr. 4
Gemarkung Quedlinburg, Flur 37, Flurstück 2428
Mischnutzung mit Wohnen, Bahnhofstraße 14
Größe: 635 m²
Bebauung/Nutzung:
Hauptgebäude mit Erweiterungsanbau, welches als Einzeldenkmal (ehemaliges Druckhaus, spätwilhelminischer Industrie- und Gewerbebau) ausgewiesen wird, Baujahr um 1900, zweigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss, unterkellert, Wohn- bzw. Nutzfläche ca. 603 m².
Verkehrswert: 44.000,00 €
Beide Grundstücke bilden eine wirtschaftliche Einheit.
Verkehrswert für beide Grundstücke zusammen: 60.000,00 €.
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Quedlinburg eingesehen werden (09 bis 12 Uhr, Zimmer 105).
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Kontodaten für Überweisung der Sicherheitsleistung:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE22 8100 0000 0081 0015 79
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95 4130 111 15-1218-9 K 1/22 (zwingend anzugeben)
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landeshauptkasse vorliegen; Zahlungen müssen daher
mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Informationen durch Gläubiger:
BHW Bausparkasse AG
Ansprechpartner: Frau Laase
Telefon: 05151 183083
Aktenzeichen: 8466853200
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes