Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Quedlinburg / Az:9 K 2-20
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 9 K 2-20
Versteigerungstermin:
Do, den 15.07.2021, 09:00
Do, den 15.07.2021, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Quedlinburg
Adelheidstraße 2, 06484 Quedlinburg
Saal:
114
Verkehrswert:
100.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Lindgrund 145,
06458
Selke-Aue OT Heteborn
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Wichtiger Hinweis zur Versteigerung für Verfahrensbeteiligte/Interessenten während der Corona-Pandemie:Es gelten die für das Amtsgericht Quedlinburg festgeschriebenen Hygienevorschriften und Verhaltensregeln.
Nähere Informationen unter
https://ag-qlb.sachsen-anhalt.de/amtsgericht oder direkt beim Amtsgericht.
Zum Schutz vor Infektionen soll der Aufenthalt im Amtsgericht auf das absolut erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Sie werden daher gebeten, das Gebäude erst kurz vor dem Termin zu betreten und sich an die dort geltenden Regeln (Abstandsregelung, Tragen von Mundschutz, Hygienevorschriften, Registrierung der persönlichen Daten, etc.) zu halten.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden das im Grundbuch von Heteborn Blatt 638 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Heteborn, Flur 1, Flurstück 16/14
Wohnbaufläche, Lindgrund 145
Größe: 873 m²
Bebauung/Nutzung:Einfamilienhaus, unterkellert, Baujahr um 1980, Wohn-/Nutzfläche ca. 135 m²;
es war nur eine eingeschränkte Außenbesichtigung für die Verkehrswertermittlung möglich; vorhandene Nebengebäude stellen ungeklärten Überbau dar.
Verkehrswert: 100.000,00 €Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Quedlinburg eingesehen werden (09 bis 12 Uhr, Zimmer 105).
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Kontodaten für Überweisung der Sicherheitsleistung:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE22 8100 0000 0081 0015 79
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95 4130 111 15-1218-9 K 2/20 (zwingend anzugeben)Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landeshauptkasse vorliegen; Zahlungen müssen daher
mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Informationen durch Gläubiger:Bausparkasse Mainz AG
Ansprechpartner: Herr Schürheck
Telefon: 06131 303285
Aktenzeichen: 12879162
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes