Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Quedlinburg / Az:9 K 20-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 9 K 20-22
Versteigerungstermin: Do, den 16.05.2024, 11:00
Do, den 16.05.2024, 11:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Quedlinburg Amtsgericht Quedlinburg, Adelheidstraße 2, 06484 Quedlinburg
Saal: 205
Verkehrswert: 44.000,00 EUR
Objektart: Mehrfamilienhaus
Objektanschrift: Magdeburger Straße 26,
06458 Hedersleben

Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden die im Grundbuch von Hedersleben Blatt 2127 eingetragenen Grundstücke

lfd. Nr. 1
Gemarkung Hedersleben, Flur 8, Flurstück 81/3
Wohnbaufläche, Magdeburger Straße 26
Größe: 1.900 m²

lfd. Nr. 2
Gemarkung Hedersleben, Flur 8, Flurstück 82/42
Grünfläche, Magdeburger Straße 25
Größe: 1.967 m²

Bebauung/Nutzung:
Grundstück lfd. Nr. 1 (Flurstück 81/3): Zwei Mehrfamilienhäuser, teilweise bzw. vollständig unterkellert, Baujahr um 1900, mit insgesamt 17 Wohneinheiten, ca. 660 m² bzw. ca. 320 m² Wohnfläche sowie Nebengelass.
Grundstück lfd. Nr. 2 (Flurstück 82/42): Ca. 6 Gartenparzellen mit Kleintierställen und Schuppen.

Gesamtverkehrswert: 44.000,00 €
Einzelverkehrswerte:
lfd. Nr. 1 (Flurstück 81/3): 38.000,00 €
lfd. Nr. 2 (Flurstück 82/42): 6.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk wurde am 25.11.2022 in das Grundbuch eingetragen.

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Quedlinburg eingesehen werden (09 bis 12 Uhr, Zimmer 105).

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

Kontodaten für Überweisung der Sicherheitsleistung:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE22 8100 0000 0081 0015 79
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95 4130 111 15-1218-9 K 20/22 (zwingend anzugeben)


Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landeshauptkasse vorliegen; Zahlungen müssen daher mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Informationen durch Gläubiger:
Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
Telefon: 05121 871 4559

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