Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Quedlinburg / Az:9 K 23-21
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 9 K 23-21
Versteigerungstermin:
Do, den 30.11.2023, 09:00
Do, den 30.11.2023, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Quedlinburg
Amtsgericht Quedlinburg, Adelheidstraße 2, 06484 Quedlinburg
Saal:
205
Verkehrswert:
62.000,00
EUR
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
Obere Gasse 2,
06543
Falkenstein/Harz OT Pansfelde
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden das im Grundbuch von Pansfelde Blatt 1051 eingetragene Grundstück
lfd. Nr. 1
Gemarkung Pansfelde, Flur 12, Flurstück 32
Wohnbaufläche, Grünanlage, Obere Gasse 2
Größe: 1.524 m²
Bebauung/Nutzung:
Einfamilienhaus, Baujahr um/vor 1900, Wohnfläche ca. 120 m² sowie weitere einfache Neben-/Schuppenbauten vorhanden.
Verkehrswert: 62.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Quedlinburg eingesehen werden (09 bis 12 Uhr, Zimmer 105).
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Kontodaten für Überweisung der Sicherheitsleistung:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE22 8100 0000 0081 0015 79
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95 4130 111 15-1218-9 K 23/21 (zwingend anzugeben)
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landeshauptkasse vorliegen; Zahlungen müssen daher
mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
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