Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Quedlinburg / Az:9 K 7-21

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 9 K 7-21
Versteigerungstermin: Do, den 03.08.2023, 09:00
Do, den 03.08.2023, 09:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Quedlinburg Amtsgericht Quedlinburg, Adelheidstraße 2, 06484 Quedlinburg
Saal: 205
Verkehrswert: 101.000,00 EUR
Objektart: Mehrfamilienhaus
Objektanschrift: 1. Hammer (Mägdesprung) 24,
06493 Harzgerode

Details zum Objekt:

Beschreibung

Wichtiger Hinweis zur Versteigerung für Verfahrensbeteiligte/Interessenten während der Corona-Pandemie:

Es gelten die für das Amtsgericht Quedlinburg festgeschriebenen Hygienevorschriften und Verhaltensregeln.

Nähere Informationen unter https://ag-qlb.sachsen-anhalt.de/amtsgericht oder direkt beim Amtsgericht.

Zum Schutz vor Infektionen soll der Aufenthalt im Amtsgericht auf das absolut erforderliche Mindestmaß beschränkt werden. Sie werden daher gebeten, das Gebäude erst kurz vor dem Termin zu betreten und sich an die dort geltenden Regeln (Abstandsregelung, Tragen von Mundschutz, Hygienevorschriften, Registrierung der persönlichen Daten, etc.) zu halten.



Zur Aufhebung der Gemeinschaft soll versteigert werden das im Grundbuch von Harzgerode Blatt 2569 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Harzgerode, Flur 6, Flurstück 23/2
Grünfläche, Wohnbaufläche, 1. Hammer (Mägdesprung) 24
Größe: 8.000 m²

Bebauung/Nutzung:
Teilunterkellertes Mehrfamilienhaus mit Dachgeschossausbau (Baujahr um 1901, Wohnfläche ca. 305 m²) und Nebengebäuden; Kulturdenkmal.

Verkehrswert: 101.000,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Quedlinburg eingesehen werden (09 bis 12 Uhr, Zimmer 105).

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks oder Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.

Kontodaten für Überweisung der Sicherheitsleistung:
Empfänger: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE22 8100 0000 0081 0015 79
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95 4130 111 15-1218-9 K 7/21 (zwingend anzugeben)


Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landeshauptkasse vorliegen; Zahlungen müssen daher mindestens 5 Werktage vor dem Termin veranlasst werden.

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

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