Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Zeitz / Az:5 K 12-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 5 K 12-22
Versteigerungstermin: Fr, den 24.01.2025, 09:00
Fr, den 24.01.2025, 09:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Zeitz Amtsgericht Zeitz, Herzog-Moritz-Platz 1, 06712 Zeitz
Saal: 308
Verkehrswert: 72.500,00 EUR
Objektart: Mehrfamilienhaus
Objektanschrift: Weißenfelser Straße 1,
06711 Zeitz OT Theißen

Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Theißen Blatt 154 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Theißen, Flur 2, Flurstück 354/13
Wohnbaufläche, Weißenfelser Straße 1
Größe: 270 m²

Objektbeschreibung:
Das Grundstück ist mit einem freistehenden, teilunterkellerten Wohnhaus mit Erdgeschoss und voll ausgebautem Dachgeschoss mit Spitzboden bebaut. Baujahr vermutlich um 1900, vermutlich in den 1990er Jahren sowie um 2009 verschiedene Instandsetzungen und Modernisierungen (jeweils allenfalls Teilsanierung). Die Gesamtwohnfläche beträgt ca. 142 m², davon ca. 67 m² in der 3-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss und ca. 55 m² in der 4-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss sowie ca. 20 m² Gemeinschaftsbereiche. Weiterhin ist ein einseitig angebautes Nebengebäude, Baujahr vermutlich um 1900, auf dem Grundstück errichtet.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 25.10.2022 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 72.500,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Zeitz (Zimmer Nr. 306) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag zusätzlich von 14 bis 17 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE48 8100 0000 0081 0015 96
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1318 5 K 12/22 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis (pdf-Datei).

Gläubiger:
Sparkasse Burgenlandkreis
Telefon: 03441 727 3382

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