Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Zeitz / Az:5 K 17-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 5 K 17-22
Versteigerungstermin: Fr, den 21.07.2023, 09:00
Fr, den 21.07.2023, 09:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Zeitz Amtsgericht Zeitz, Herzog-Moritz-Platz 1, 06712 Zeitz
Saal: 308
Verkehrswert: 3.100,00 EUR
Objektart: Grundstück
Objektanschrift: Prehlitzer Anger 7a,
06729 Elsteraue OT Prehlitz-Penkwitz

Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung auf Antrag des Erben gemäß § 175 ZVG soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Spora Blatt 661 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 1
Gemarkung Spora, Flur 5, Flurstück 69/7
Gebäude- und Freifläche, Gartenland, Am Anger 7a
Größe: 1.203 m²

postalische Anschrift: Prehlitzer Anger 7a, 06729 Elsteraue

Objektbeschreibung:
Unbebautes Grundstück, ehemals Wohngrundstück und Grünfläche, vorhandene Bebauung wurde ca. 2022 abgebrochen, Grünfläche stark verwildert; Grundstück teilweise baureifes Land, jedoch ohne stadttechnische Erschließung (Ver- und Entsorgungsleitungen liegen im Bereich der Straße 'Prehlitzer Anger' an).

Hinweis des Umweltamtes:
Grundstück unmittelbar im Vorland zum Tagebaurestloch Prehlitz-Penkwitz gelegen - bei Neubebauung empfiehlt sich grundsätzlich die Erstellung eines Baugrundgutachtens.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 02.01.2023 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 3.100,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Zeitz (Zimmer Nr. 314) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag zusätzlich von 14 bis 17 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE48 8100 0000 0081 0015 96
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1318 5 K 17/22 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis (pdf-Datei).

Antragsteller:
Freistaat Thüringen
Landesamt für Finanzen
Telefon: 0361 573632 314

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