Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Zeitz / Az:5 K 2-22

Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht. Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.

Angaben zum Versteigerungstermin

Aktenzeichen: Az: 5 K 2-22
Versteigerungstermin: Fr, den 28.07.2023, 09:00
Fr, den 28.07.2023, 09:30
Versteigerungsort: Amtsgericht Zeitz Amtsgericht Zeitz, Herzog-Moritz-Platz 1, 06712 Zeitz
Saal: 308
Verkehrswert: 1,00 EUR
Objektart: Wohnen/Gewerbe
Objektanschrift: Kramerstraße 15,
06712 Zeitz

Details zum Objekt:

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll versteigert werden:

Das im Grundbuch von Zeitz Blatt 13381 eingetragene Grundstück

lfd. Nr. 3
Gemarkung Zeitz, Flur 42, Flurstück 195/83
Gebäude- und Freifläche, Mischnutzung mit Wohnen
Kramerstraße 15
Größe: 50 m²

Objektbeschreibung (aufgrund äußerer Inaugenscheinnahme):
Das Grundstück ist vollständig bebaut mit einem dreigeschossigen, nicht unterkellerten Gebäude mit Dachgeschoss und einer ehemaligen Gewerbeeinheit im Erdgeschoss. Das Baujahr ist vermutlich um 1869. Das Gebäude ist vermutlich seit vielen Jahren ungenutzt und es besteht ein hoher Sanierungs-/Modernisierungsbedarf. Die Wohn-/Nutzfläche beträgt insgesamt ca. 110 m², mit Dachgeschoss ca. 135 m². Das Grundstück liegt im Sanierungsgebiet 'Stadtmitte Zeitz' und im Denkmalbereich Altstadt Zeitz und ist ein archäologisches Flächendenkmal.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 15.02.2022 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 1,00 €

Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Zeitz (Zimmer Nr. 314) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag von 14 bis 17 Uhr eingesehen werden.

Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.

Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt. Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.

Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE48 8100 0000 0081 0015 96
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1318 5 K 2/22 - Sicherheitsleistung

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis (pdf-Datei).

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