Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Zeitz / Az:5 K 6-23
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 5 K 6-23
Versteigerungstermin:
Mo, den 11.03.2024, 09:00
Mo, den 11.03.2024, 09:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Zeitz
Amtsgericht Zeitz, Herzog-Moritz-Platz 1, 06712 Zeitz
Saal:
308
Verkehrswert:
12.500,00
EUR
Objektart:
Wochenendhaus
Objektanschrift:
Richard-Großmann-Straße (ohne Nr.),
06722
Droyßig
Details zum Objekt:
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Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung
zwecks Aufhebung der Gemeinschaft sollen versteigert werden:
Die im Grundbuch von Droyßig Blatt 1125 eingetragenen Grundstücke
lfd. Nr. 1
Gemarkung Droyßig, Flur 4, Flurstück 33/9
Grünfläche, An der Richard-Großmann-Straße
Größe: 967 m²
lfd. Nr. 2
Gemarkung Droyßig, Flur 4, Flurstück 33/12
Grünfläche, An der Richard-Großmann-Straße
Größe: 738 m²
Objektbeschreibung:
Zwei Erholungsgrundstücke mit Gartenhäusern und Hundezwinger, leerstehend; innerörtlich in Droyßig belegen, Baujahr Gartenhäuser vermutlich um 1955, teilweise Sanierung begonnen, augenscheinlich Nutzung im vorgefundenen Zustand grundsätzlich noch möglich; aktuell Zuwegung zu den Grundstücken über Nachbargrundstück (ohne dingliches Wegerecht).
Der Versteigerungsvermerk wurde am 15.03.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Gesamtverkehrswert bei Versteigerung als wirtschaftliche Einheit: 12.500,00 €
Verkehrswerte:
lfd. Nr. 1: 9.000,00 €
lfd. Nr. 2: 5.000,00 €
Das Wertgutachten kann im Amtsgericht Zeitz (Zimmer Nr. 306) Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und Dienstag zusätzlich von 14 bis 17 Uhr eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie nach Möglichkeit einen Termin.
Bieter haben sich durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen und müssen mit dem sofortigen Verlangen einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1/10 des Verkehrswertes im Termin rechnen.
Die Sicherheit ist zu erbringen durch bestätigte Bundesbankschecks sowie Verrechnungsschecks, die von einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut und der Bundesbank ausgestellt sein müssen. Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Zwangsversteigerungstermin ausgestellt worden sein.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse bewirkt werden, wenn der Betrag der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegt.
Die Überweisung sollte mindestens eine Woche vor dem Termin erfolgen.
Dazu ist folgende Bankverbindung zu nutzen:
Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt
IBAN: DE48 8100 0000 0081 0015 96
BIC: MARKDEF1810
Verwendungszweck: 95/4130/11115 1318 5 K 6/23 - Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Ansprechpartners für Interessenten:
GRUB RAe
Telefon: 07141 963051
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