Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Mühlhausen / Az:6 K 34-22
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 6 K 34-22
Versteigerungstermin:
Do, den 17.08.2023, 13:00
Do, den 17.08.2023, 13:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Mühlhausen
Gerichtsgebäude Untermarkt 17, 99974 Mühlhausen
Saal:
I, Sitzungssaal
Objektart:
Einfamilienhaus
Objektanschrift:
An der Chaussee 47,
37308
Bernterode
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 20,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Bernterode -HIG- Blatt 457 BV 1
lfd. Nr. 1
Gemarkung Bernterode -HIG-, Flur 9, Flurstück 114/0
Gebäude- und Freifläche
Hauptstraße 73, 37308 Bernterode
Größe: 740 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Zweigeschossiges Wohnhaus mit Anbauten, 3 Garagen und Zwischenbau. Erheblicher Sanierungsstau.
Objektadresse: An der Chaussee 47, 37308 Bernterode
Die Einsichtnahme in das Gutachten wird empfohlen.
Verkehrswert: 1,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Bernterode -HIG- Blatt 457 BV 2
lfd. Nr. 2
Gemarkung Bernterode -HIG-, Flur 9, Flurstück 115/1
Gebäude- und Freifläche
Hauptstraße 73, 37308 Bernterode
Größe: 939 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Eingeschossiges Wohnhaus und Garten. Erheblicher Sanierungsstau.
Die Einsichtnahme in das Gutachten wird empfohlen.
Verkehrswert: 1,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 26.07.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 21.07.2022.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes