Versteigerung im Auftrag des Amtsgericht Mühlhausen / Az:6 K 47-20
Hinweis: Dies ist nur eine Kurzübersicht.
Dort finden Sie alle Informationen zum Objekt wie Expose, Gutachtenabruf und weitere Bilder.
Angaben zum Versteigerungstermin
Aktenzeichen:
Az: 6 K 47-20
Versteigerungstermin:
Do, den 07.07.2022, 14:00
Do, den 07.07.2022, 14:30
Versteigerungsort:
Amtsgericht Mühlhausen
Gerichtsgebäude Untermarkt 17, 99974 Mühlhausen
Saal:
I, Sitzungssaal
Verkehrswert:
104.000,00
EUR
Objektart:
Bauerngehöft
Objektanschrift:
Birkenallee 10,
37318
Schwobfeld
Gutachten:
Das Gutachten kann kostenpflichtig zum Preis von 26,00 angefordert werden.
Details zum Objekt:
Weiter zur Detailansicht ...
Beschreibung
Wichtige Hinweise zur Ladung bzw. zum Termin:
Der Zutritt zum Amtsgerichtsgebäude und der Aufenthalt in allen öffentlich zugänglichen Bereichen des Gebäudes ist grundsätzlich für alle Personen nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung zulässig.
Sie werden daher gebeten, einen entsprechenden Schutz mitzubringen.
Sämtliche Besucher sind verpflichtet, direkt am Einlass eine gesonderte Handdesinfektion vorzunehmen. Der im Eingangsbereich vorhandene Desinfektionsmittelspender ist hierfür zu nutzen.
Durch die Hygienemaßnahmen und Einlasskontrollen kann es im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen.
Sie werden daher gebeten:
- rechtzeitig zum Termin zu erscheinen
- nur einzeln in das Gerichtsgebäude einzutreten
- jederzeit den Sicherheitsabstand von 1,5 Meter einzuhalten
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Schwobfeld Blatt 143 BV 13
Gemarkung Schwobfeld, Flur 4, Flurstück 113
Gebäude- und Freifläche
Birkenallee 10, 37318 Schwobfeld
Größe: 2.394 m²
Zusatz: Gemeindegerechtigkeit
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):Vierseitenhof (Wohnhaus mit Anbau, Torhaus, mehrere Nebengebäude), teilweise modernisiert.
Die Einsichtnahme des Gutachtens wird empfohlen.
Verkehrswert: 104.000,00 €Der Versteigerungsvermerk ist am 20.11.2020 in das Grundbuch eingetragen worden.
Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 19.11.2020.
Hinweis:Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Weitere Objekte des gleichen Amtsgerichtes